Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1) Allgemeines

Für alle unsere Lieferungen, Angebote und sonstigen Leistungen an Unternehmer gelten, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.

Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

Wird der Auftrag durch den Besteller nur aufgrund seiner eigenen Einkaufsbedingungen bestätigt, so wird diesen hiermit widersprochen.

Angebote verstehen sich grundsätzlich freibleibend.

2) Vollmachtsbeschränkung

Unsere Abschlussvertreter sind nicht bevollmächtigt, durch mündliche Zusatzabreden von den nachfolgenden Bedingungen oder unseren Angeboten abzuweichen. Es bedarf insoweit der Schriftform.

Nur mündliche Erklärungen unserer Abschlussvertreter sind für uns nicht rechtsverbindlich.

3) Unterlagen

Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

4) Selbstbelieferungsvorbehalt

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir trotz rechtzeitig abgeschlossener Deckungsgeschäfte nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig selbst beliefert werden und anderweitige Deckungskäufe unzumutbar oder fehlgeschlagen sind.

Dies gilt auch, wenn uns bzw. unseren Vorlieferanten die rechtzeitige Lieferung aus Gründen nicht möglich ist, die nach Vertragsabschluss eingetreten sind oder uns nicht bekannt waren und die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z. B. Streik, Aussperrung, unverschuldete Betriebsstörungen wie Werkzeugbruch, Lieferblockaden, Betriebsstilllegungen, Versagung von Lizenzen oder Höhere Gewalt).

Wir übernehmen also nicht das Beschaffungsrisiko.

5) Lieferzeit, mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers, Annahmeverzug

Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Einhaltung setzt stets die Erfüllung der Pflichten des Bestellers voraus.

Ein Fixgeschäft liegt nur dann vor, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bei Verzögerungen durch Höhere Gewalt verlängern sich die Fristen angemessen.

Bei Abrufaufträgen ohne feste Termine sind wir nach Ablauf von sechs Monaten berechtigt, unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist die Abnahme zu verlangen oder Schadensersatz (mindestens 30% des Warenwerts) einzufordern.

Wird erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist, können wir die Leistung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung verweigern.

Gerät der Besteller in Annahmeverzug, berechnen wir die entstehenden Mehraufwendungen (bei Lagerung im Werk pauschal 0,5% des Rechnungsbetrages pro Monat) oder können nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten.

6) Lieferort, Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versand, Teillieferungen

Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, erfolgen Lieferungen und Leistungen „Delivered at Place“ DAP gemäß Incoterms 2020.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Angelieferte Gegenstände sind vom Besteller auch bei unwesentlichen Mängeln entgegenzunehmen.

7) Preise

Unsere Preise verstehen sich brutto ab Werk einschließlich Verpackung zuzüglich der am Liefertag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zölle, Abgaben oder Montagekosten sind in den Standardpreisen — vorbehaltlich anderer Absprachen — nicht enthalten.

8) Zahlungsbedingungen

Rechnungsstellung erfolgt bei Lieferung. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen netto fällig.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz zu verlangen.

Wir sind berechtigt, Zahlungen abweichend auf sonstige fällige Forderungen wie folgt zu verrechnen:

  • Unter mehreren fälligen Forderungen auf diejenigen mit geringerer Sicherheit,
  • unter mehreren gleich sicheren Forderungen auf die dem Besteller lästigere,
  • unter mehreren gleich lästigen Forderungen auf die ältere.

9) Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Lieferung bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor.

Bei Zahlungsverzug sind wir nach Fristsetzung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Die Transport- und Lagerkosten trägt der Besteller.

Der Besteller darf die Lieferung im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen, tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktur-Endbetrages ab.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen, wodurch wir anteilig Miteigentum erwerben.

10) Mängelansprüche

Wir gewährleisten, dass die Ware bei Lieferung den technischen Normen in Deutschland entspricht. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen.

Mangelhafte Ware wird nach unserer Wahl nachgebessert oder ersetzt. Schlägt dies fehl, kann der Besteller Minderung oder Rücktritt verlangen.

Keine Gewähr leisten wir für Schäden durch normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder ungeeignete Betriebsmittel bauseits.

11) Schadensersatzhaftung / Haftungsbeschränkung

Weitergehende Ansprüche des Bestellers — gleich aus welchem Rechtsgrund — sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn.

Diese Beschränkung gilt nicht bei zwingender gesetzlicher Haftung, wie zum Beispiel:

  • (I) nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • (II) bei arglistig verschwiegenen Mängeln,
  • (III) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

12) Verjährung

Alle gegen uns gerichteten Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren in 12 Monaten nach dem gesetzlichen Gewährleistungsbeginn.

Ausgenommen hiervon sind gesetzlich vorgeschriebene längere Fristen für Bauwerke (§ 438 BGB) oder bei grobem Verschulden.

13) Warenrücknahme

Die Rücknahme von Serien-Produkten kann nach Absprache erfolgen, wenn die Lieferung nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Es erfolgt eine Gutschrift abzüglich 20 % Bearbeitungskosten (mindestens 20,– EURO).

14) Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

15) Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand für beide Teile ist Darmstadt.